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Ist Heiligabend ein Feiertag?
Der Heiligabend ist kein Feiertag, die Mittags- und Abendstunden sind aber in den meisten Bundesländern als “stiller Tag” – oder in manchen Ländern als “stiller Feiertag” festgesetzt. Stille Feiertage sind besonderen Beschränkungen unterworfen, so gilt z.B. verschiedentlich ein Tanzverbot, meistens sind bis zum Ende des Hauptgottesdienstes die Läden geschlossen zu halten und den konfessionsangehörigen Arbeitnehmern muss Gelegenheit gegeben werden, am Hauptgottesdienst teilzunehmen.
Arbeitsrechtlich ist der Heiligabend – genau so wie Sylvester – ein gewöhnlicher Arbeitstag. Der Arbeitgeber darf also davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer auch an Heiligabend wie gewöhnlich arbeitet. Will der Arbeitnehmer an diesen Tagen Urlaub nehmen, so kann der Arbeitgeber hierfür einen ganzen Urlaubstag anrechnen.
In vielen Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen wird aber ein abweichendes Modell vertreten. Häufig gilt beispielsweise der Heilige Abend nur als “halber” Tag, oder der Arbeitsgeber verkündet Betriebsferien.
Wurde in einem Betrieb in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum an Heiligabend nur halbtags gearbeitet, entsteht eine sogenannte “betriebliche Übung”, und die Arbeitnehmer dürfen davon ausgehen, daß diese Regelung auch in Zukunft Bestand hat. Dies kommt jedoch auf den Einzelfall an. (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.01.94, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.94)



Woher kamen die heiligen drei Könige?
Die heiligen drei Könige haben ihren großen Feiertag am sechsten Januar. Es handelt sich um drei Weise, die aus dem Morgenland kamen, um dem Jesuskind ihre Geschenke zu bringen. Sie gehören zur katholischen Weihnachtsgeschichte. In der Geschichte des neuen Testaments findet man eine genaue Beschreibung von ihnen.
Im Christentum entstanden verschiedene Versionen über die Anzahl und die Bezeichnung der Könige. Der heilige Dreikönigstag wird in der katholischen, wie auch in der evangelischen Kirche gleich genannt. Er ist nämlich der Tag der Erscheinung des Herrn. An diesem Tag wird von den Kirchen gefeiert, dass die Göttlichkeit sichtbar geworden ist.
Bereits in der heidnischen Zeit feierte man den Festtag am sechsten Januar. In Ägypten entnahm man in der Nacht zum 6. Januar Wasser des Nils und huldigte damit dem Gott Äon. Es bestehen auch diverse Legenden, nach denen es heißt, dass Dionysius das Wasser in Wein verwandelt habe. In ganz Deutschland ist dieser Tag ein vom Gesetz vorgeschriebener Feiertag.