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Ist Heiligabend ein Feiertag?
Der Heiligabend ist kein Feiertag, die Mittags- und Abendstunden sind aber in den meisten Bundesländern als “stiller Tag” – oder in manchen Ländern als “stiller Feiertag” festgesetzt. Stille Feiertage sind besonderen Beschränkungen unterworfen, so gilt z.B. verschiedentlich ein Tanzverbot, meistens sind bis zum Ende des Hauptgottesdienstes die Läden geschlossen zu halten und den konfessionsangehörigen Arbeitnehmern muss Gelegenheit gegeben werden, am Hauptgottesdienst teilzunehmen.
Arbeitsrechtlich ist der Heiligabend – genau so wie Sylvester – ein gewöhnlicher Arbeitstag. Der Arbeitgeber darf also davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer auch an Heiligabend wie gewöhnlich arbeitet. Will der Arbeitnehmer an diesen Tagen Urlaub nehmen, so kann der Arbeitgeber hierfür einen ganzen Urlaubstag anrechnen.
In vielen Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen wird aber ein abweichendes Modell vertreten. Häufig gilt beispielsweise der Heilige Abend nur als “halber” Tag, oder der Arbeitsgeber verkündet Betriebsferien.
Wurde in einem Betrieb in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum an Heiligabend nur halbtags gearbeitet, entsteht eine sogenannte “betriebliche Übung”, und die Arbeitnehmer dürfen davon ausgehen, daß diese Regelung auch in Zukunft Bestand hat. Dies kommt jedoch auf den Einzelfall an. (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.01.94, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.94)